Ab dem 01.11.2020 wird die bisherige EnEV Energieeinsparverordnung durch das GEG "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" abgelöst. Dieses schreibt für die Prüfung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden im § 26 verbindlich die Anwendung der DIN EN ISO 9972:2018-12 Anhang NA vor. Sämtliche Vorschriften des GEG gelten hierbei nur für Gebäude, deren Bauantragstellung resp. Antrag auf Zustimmung nach dem 01.11.2020 gestellt wurde. Alle anderen Gebäude sind weiterhin verbindlich nach EnEV zu prüfen (siehe Auszug GEG § 111).
In Deutschland wird für die Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden die DIN EN 13829 zugrunde gelegt. Änderungen innerhalb der Norm bewirken nicht nur Änderungen im eigentlichen Messverfahren, sondern bedingen eine komplette Überarbeitung der Norm – die neue DIN EN ISO 9972 wird bindend.
Daher müssen die Altgerät blowtest-3000 auf blowtest®–Version nach 2017 mit neuer Elektronik und Sensoren umgebaut werden. Die neuen Blowtestgeräte bekommen eine USB-Schnittstelle.
Mit dem Umbau kann Ihr Gerät für Messungen nach DIN EN 13829 und DIN ISO 9972 verwendet werden. Dazu bitte im Download Bereich die „Checkliste Blowtestgerät- für Umbau“ ausfüllen und an uns zusenden oder über unsere Homepage beauftragen.
Ab dem 01.11.2020 wird die bisherige EnEV Energieeinsparverordnung durch das GEG "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" abgelöst. Dieses schreibt für die Prüfung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden im § 26 verbindlich die Anwendung der DIN EN ISO 9972:2018-12 Anhang NA vor. Sämtliche Vorschriften des GEG gelten hierbei nur für Gebäude, deren Bauantragstellung resp. Antrag auf Zustimmung nach dem 01.11.2020 gestellt wurde. Alle anderen Gebäude sind weiterhin verbindlich nach EnEV zu prüfen (siehe Auszug GEG § 111).
In Deutschland wird für die Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden die DIN EN 13829 zugrunde gelegt. Änderungen innerhalb der Norm bewirken nicht nur Änderungen im eigentlichen Messverfahren, sondern bedingen eine komplette Überarbeitung der Norm – die neue DIN EN ISO 9972 wird bindend.
Daher müssen die Altgerät blowtest-3000 auf blowtest®–Version nach 2017 mit neuer Elektronik und Sensoren umgebaut werden. Die neuen Blowtestgeräte bekommen eine USB-Schnittstelle.
Mit dem Umbau kann Ihr Gerät für Messungen nach DIN EN 13829 und DIN ISO 9972 verwendet werden. Dazu bitte im Download Bereich die „Checkliste Blowtestgerät- für Umbau“ ausfüllen und an uns zusenden oder über unsere Homepage beauftragen.
Ab dem 01.11.2020 wird die bisherige EnEV Energieeinspar- verordnung durch das GEG "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" abgelöst. Dieses schreibt für die Prüfung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden im § 26 verbindlich die Anwendung der DIN EN ISO 9972:2018-12 Anhang NA vor. Sämtliche Vorschriften des GEG gelten hierbei nur für Gebäude, deren Bauantragstellung resp. Antrag auf Zustimmung nach dem 01.11.2020 gestellt wurde. Alle anderen Gebäude sind weiterhin verbindlich nach EnEV zu prüfen (siehe Auszug GEG § 111).
In Deutschland wird für die Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden die DIN EN 13829 zugrunde gelegt. Änderungen innerhalb der Norm bewirken nicht nur Änderungen im eigentlichen Messverfahren, sondern bedingen eine komplette Überarbeitung der Norm – die neue DIN EN ISO 9972 wird bindend.
Daher müssen die Altgerät blowtest-3000 auf blowtest®–Version nach 2017 mit neuer Elektronik und Sensoren umgebaut werden. Die neuen Blowtestgeräte bekommen eine USB-Schnittstelle.
Mit dem Umbau kann Ihr Gerät für Messungen nach DIN EN 13829 und DIN ISO 9972 verwendet werden. Dazu bitte im Download Bereich die „Checkliste Blowtestgerät- für Umbau“ ausfüllen und an uns zusenden oder über unsere Homepage beauftragen.